Artikel 146 GG. Dieses GG, daß nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands ... verliert seine
Gültigkeit ... an dem eine Verfassung in Kraft tritt...
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung ...
Dienstag, 11. Oktober 2011
Artikel 2
Schutz der Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
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